AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN :
1. Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen im Sinne von Beratungs- und Trainingsstunden, Gruppenstunden, Einzelstunden, Ausflügen für Hund und Halter gemäß den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. Ziel ist es, durch Kommunikationsschulung die Beziehung zwischen Mensch und Hund zu optimieren. Ein Erfolg ist nicht geschuldet.
1.2 Der Vertragspartner kann sich vor Vertragsschluss über Inhalte und Abläufe kostenlos telefonisch informieren.
2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Der Vertragspartner hat eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung zu unterhalten. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen vorzulegen.
2.2 Der Impfausweis ist beim ersten Treffen vorzulegen, um so einen Nachweis über einen (bei Welpen: altersgemäßen) Impfschutz zu erbringen.
2.3 Die Nichterfüllung der in 2.1 und 2.2 genannten Verpflichtungen berechtigt Frau Herden zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
2.4 Kinder unter 16 Jahren können die vertraglich vereinbarte Leistung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten entgegennehmen.
3. Vertagsschluss
Der Vertrag kommt nur durch ein von beiden Seiten unterzeichnetes Dokument zustande.
4. Umfang einer Trainingseinheit; Witterung
4.1 Die Dauer der jeweiligen Trainingseinheit ergibt sich aus der Vertragsurkunde.
4.2 Der Vertragspartner hat Frau Herden, am Ende der Trainingseinheit deren Durchführung auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.
4.3 Die Kurse finden außer im Falle höherer Gewalt bei jeder Witterung statt.
5. Zahlungsbedingungen
Mit Vertragsschluss ist die Zahlung der vereinbarten Vergütung im Voraus fällig. Die Zahlung hat nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug in bar oder auf das in der Rechnung angegebene Konto innerhalb der in der Rechnung gesetzen Frist zu erfolgen. In Ausnahmefällen sind nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung Teilzahlungen möglich.
6. Rücktritt vom Vertrag, Erstattung und Verfall von Vergütung
6.1 Eine Absage oder Verlegen des vereinbarten Einzelunterrichtes muss mindestens 24 Stunden vorher durch den Vertragspartner erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde in voller Höhe angerechnet.
6.2 Frau Herden kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Vertragspartner sich vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Vetragspartner keinen Anspruch auf Erstattung der nicht verbrauchten Vergütung.
6.3 Bei Ausfall des Vertragspartners oder von Frau Herden durch Krankheit oder Unfall werden die noch ausstehendenTrainingseinheiten nach Terminabsprache nachgeholt. Ist Frau Herden die Erbringung der vertraglichen Leistungen in sonstigen Fällen unmöglich, die sie nicht zu vertreten hat, wird die nicht verbrauchte Vergütung nicht erstattet.
6.4 Entschließt sich der Vertragspartner das Training aus Motivationsmangel nicht weiterzuführen, steht ihm keine Rückzahlung zu.
6.5 Sollte während einer vereinbarten Trainingsphase der Hund abgegeben, eingeschläfert (außer bei Unfall oder schwerer Krankheit) oder an Dritte weitergegeben werden, erfolgt ebenfalls keine Erstattung der Vergütung.
6.6 Eine Erstattung der Vergütung für willkürlich nicht in Anspruch genommene Leistungen erfolgt nicht.
6.7 Die Übertragung der Trainingsleistung auf Dritte ist nur mit Zustimmung von Frau Herden möglich.
7. Haftung
7.1 Frau Herden übernimmt keine Haftung für Sach- und /oder Vermögensschäden außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle von Personenschäden gelten die gesetzlichen Regelungen.
7.2 Der Vertragspartner haftet für die durch ihn und /oder seinen Hund verursachten Schäden und /oder Verletzungen persönlich. Dies gilt auch für weitere von ihm mitgebrachte Hunde.
7.3 Der Einsatz von Hilfsmitteln wie beispielsweise Schleppleinen durch den Vertragspartner erfolgt auf dessen eigenes Risiko. Der Einsatz von Flexileinen ist aus Sicherheitsgründen verboten.
7.4 Frau Herden übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Trainingseinheiten vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.
7.5 Frau Herden haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden verursacht werden.
7.6 Frau Herden ist zu keinem Zeitpunkt Tieraufseher im Sinne von § 834 BGB über von ihr nicht mitgebrachte Hunde. Die Aufsichtspflicht über die vom Vertragspartner mitgebrachten Hunde obliegt diesem.
8. Preise
8.1 Die Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen, die dem Vertragspartner bei Vertragsschluss ausgehändigt wird.
8.2 die Anfahrt zum jeweiligen Trainingsort ist bis zu einer einfachen Entfernung von 5 km ab Sinsheim Zentrum in der vertraglich vereinbarten Vergütung enthalten. Bei Überschreitung von 5 km einfacher Fahrt schuldet der Vertragspartnerfür jeden mehr gefahrenen Kilometer ein Kilometergeld von 1 Euro je gefahrenen Kilometer.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, eine dem ursprünglichen Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Bestimmung an ihrer Stelle zu vereinbaren.
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